Roller ABE (Allg. Betriebserlaubnis)

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bei Auspuffanlagen

Warum ABE? Eine Sportauspuffanlage ist leistungssteigernd und durch die höhere Drehzahl deutlich lauter als der Serienauspuff. Somit sind sie auch nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Damit Sportauspuffanlagen auch für die Straße interessant werden, haben sich die Hersteller etwas einfallen lassen: Die Auspuffanlagen werden gedrosselt, so dass sie keine Mehrleistung im Vergleich zum Serienauspuff bringen und auch nicht viel lauter sind. So werden viele Auspuffanlagen mit Straßenzulassung ausgeliefert. Natürlich kann man die Drossel ausbauen, wodurch aber die ABE wieder erlischt. Die ABE ist in Form einer eingestanzten E-Nummer zu erkennen (siehe Bild).

Muss ich einen "ABE-Zettel" mitführen? Im Autotuning Bereich muss jedes Teil eingetragen werden und die sog. "ABE" muss mitgeführt werden, um sie dem Polizisten im Falle einer Kontrolle vorzuzeigen. Das trifft im Zweirad Bereich nicht zu! Es reicht die eingestanzte E-Nummer, welche sich auf dem Auspuff befindet, völlig aus. Oft fragt die Polizei trotzdem nach und verlangt eine ABE, obwohl es nicht erforderlich ist. Eventuell wissen einige nicht, dass es nicht Pflicht ist. Für diesen Fall ist als "Beweis" vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) dieses Schreiben am besten vorzuzeigen. Herunterladen könnt ihr euch das, indem ihr auf das Bild (rechts) klickt.

ABE / E-Pass Downloads Für den Fall, dass ihr trotzdem die Bescheinigung mitführen möchtet, bieten wir euch hier eine Liste mit dem jeweiligen E-Pass an. Für den Download müsst ihr einfach mit der rechten Maustaste auf das PDF Logo neben dem passenden Auspuff klicken und "Ziel speichern unter..." wählen.

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