Allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE) bei Auspuffanlagen
Warum ABE?
Eine
Sportauspuffanlage ist leistungssteigernd und
durch die höhere Drehzahl deutlich lauter als
der Serienauspuff. Somit sind sie auch nicht für
den Straßenverkehr zugelassen. Damit
Sportauspuffanlagen auch für die Straße
interessant werden, haben sich die Hersteller
etwas einfallen lassen: Die Auspuffanlagen
werden gedrosselt, so dass sie keine
Mehrleistung im Vergleich zum Serienauspuff
bringen und auch nicht viel lauter sind. So
werden viele Auspuffanlagen mit Straßenzulassung
ausgeliefert. Natürlich kann man die Drossel
ausbauen, wodurch aber die ABE wieder erlischt.
Die ABE ist in Form
einer eingestanzten E-Nummer zu erkennen (siehe
Bild).
Muss ich einen
"ABE-Zettel" mitführen?
Im Autotuning
Bereich muss jedes Teil eingetragen werden und
die sog. "ABE" muss mitgeführt werden, um sie
dem Polizisten im Falle einer Kontrolle
vorzuzeigen. Das trifft im Zweirad Bereich nicht
zu! Es reicht die eingestanzte E-Nummer, welche
sich auf dem Auspuff befindet, völlig aus.
Oft fragt die
Polizei trotzdem nach und verlangt eine ABE,
obwohl es nicht erforderlich ist. Eventuell
wissen einige nicht, dass es nicht Pflicht ist.
Für diesen Fall ist als "Beweis" vom KBA
(Kraftfahrt-Bundesamt) dieses Schreiben am
besten vorzuzeigen.
Herunterladen könnt
ihr euch das, indem ihr auf das Bild (rechts)
klickt.
ABE / E-Pass Downloads
Für den Fall, dass ihr
trotzdem die Bescheinigung mitführen möchtet, bieten wir
euch hier eine Liste mit dem jeweiligen E-Pass an. Für
den Download müsst ihr einfach mit der rechten Maustaste auf das PDF Logo neben
dem passenden Auspuff klicken und "Ziel speichern
unter..." wählen.
>>>Zum
Downloadbereich<<<
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